Eingeschränkte Öffnung des DGH`s Asche 16.07.2020 18:14:56

Freigabe- und Nutzungskonzept der Stadt Hardegsen

Gemäß dem Konzept der Stadt Hardegsen (siehe unten) steht das Dorfgemeinschaftshaus für Sportausübung und Zusammenkünfte mit Einschränkungen wieder zur Verfügung. 

Für Familienfeiern bis 50 Personen, unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen:

- Der Mieter legt ein mit Landkreis Northeim abgestimmtes Hygienekonzept vor.

- Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung und die Konsequenzen aus einer Nichteinhaltung.

 

Weitere Nutzungsbedingungen im Konzept!

 

Stadt Hardegsen

Der Bürgermeister

Nutzung des städtischen Dorfgemeinschaftshauses Asche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

 

- Sportausübung und Zusammenkünfte mit Einschränkungen wieder möglich –

 

Am 13. Juli ist eine weitere Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft getreten. Unter anderem sind ab 13.07.2020 folgende Aktivitäten in den Dorfgemeinschaftshäusern wieder möglich:

 

  1. Sitzungen der kommunalen Vertretungen, Gremien, Fraktionen und Gruppen sowie des Landtages und seiner Ausschüsse, Gremien und Fraktionen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält.
  2. Zudem können öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen (unter Beachtung der zu Punkt 1 genannten Auflagen!).
  3. Die Sportausübung, sofern diese auch schon vorher dort stattgefunden hat, wenn diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt; ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird; Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden und beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden. Maximal 50 Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei einer Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandgebot (Punkt 1) einhält.

       4. Sportarten mit direktem Körperkontakt (z.B. Tanzsport) sind erlaubt, wenn das Training in Gruppen von bis zu 30 Personen stattfindet.                 Die Dokumentation des Gruppentrainings hat nach § 4 der niedersächsischen Corona Verordnung zu erfolgen und ist zwingend                             vorgeschrieben.  Es ist in regelmäßigen Abständen zu lüften.
 

Umkleidekabinen, Wasch- und andere Sanitärräume, Toiletten, Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln betreten und genutzt werden.

 

Im Bereich des Treppenhauses und der Sanitäranlagen gilt eine Maskenpflicht, am Eingang des DGH besteht die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände.

 

Jeder Nutzer/Verein hat die Einhaltung der vorstehenden verbindlichen Beschränkungen eigenverantwortlich sicherzustellen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.

 

 

21.07.2020

 

gez. Kaiser